Der Förderverein des Clara-Schumann-Gymnasiums Dülken möchte die Schülerinnen und Schüler am “Clara” bestmöglich unterstützen. Die Arbeit des Fördervereins soll den Kindern positive Impulse für ihren schulischen Weg sowie für ihre Persönlichkeitsentwicklung geben.
Wir wollen dort finanziell unterstützen, wo öffentliche Gelder nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Wir wollen dort helfen, wo die Schule Unterstützung dringend braucht.
Wir wollen tatkräftig dort anpacken, wo unsere Hilfe gebraucht wird.
Vielfältiges Engagement macht eine Schulgemeinschaft lebendig und trägt dazu bei, dass sich unsere Kinder, das Kollegium und die Eltern mit der Schule identifizieren und sich dort wohlfühlen.
Über die Tätigkeiten und Vorhaben des Vorstands informieren wir Sie mit dem Protokoll zur Jahreshauptversammlung vom 29.11.2022, um Ihnen einen Einblick in die Arbeit des Fördervereins zu ermöglichen, sowie den Newslettern des Fördervereins (Newsletter 2020, Newsletter 2021, Newsletter 2022).
An dieser Stelle können Sie, wie im Protokoll zur Jahreshauptversammlung 2022 dokumentiert ist, die verabschiedete überarbeitete Fassung der Satzung zum Förderverein einsehen. Diese Fassung wurde dem Notar zur Freigabe und Eintragung ins Vereinsregister weitergeleitet.
Vorstand des Fördervereins des Clara- Schumann-Gymnasiums Dülken
Andrea Vogt, Vorsitzende
Dorothee Thelen, Stellvertretende Vorsitzende
Christoph Hols (rechts), Kassierer
Christian Mengen (links), Schulleiter
Anschrift und Kontakt zum Förderverein
Förderverein des Clara-Schumann-Gymnasiums Dülken e.V.
Brandenburger Straße 1, 41751 Viersen
E-Mail: foerderverein@clara-duelken.de
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Für Spenden nutzen Sie gerne unser nachfolgendes Vereinskonto
Volksbank Viersen
IBAN DE93 3146 0290 0041 7510 29
Sollten Sie Interesse haben, machen Sie mit und senden Sie uns Ihre Beitrittserklärung zu. Wir danken Ihnen!
- Die Beitrittserklärung finden Sie im Flyer (Download).
- Der von der Mitgliederversammlung festgelegte Mindestförderbeitrag beträgt 10 Euro pro Jahr.
- Einzelheiten zum Förderverein regelt die Satzung (Fassung 28.09.2022).